Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Geschäftstransaktionen zwischen den Parteien. Abweichende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, nachfolgend: der Kunde, finden keine Anwendung, es sei denn, der Fotograf Janina, nachfolgend: der Auftragnehmer, hat diesen ausdrücklich zugestimmt.
Im Sinne dieser AGB bedeutet “Fotografien” alle digitalen Produkte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fotografien und Videos), die vom Auftragnehmer erstellt wurden, unabhängig von ihrer technischen Form oder dem Medium, das zur Erstellung oder Produktion verwendet wurde. Dies umfasst insbesondere gedruckte oder belichtete Papierfotografien, gedruckte oder belichtete Fotografien in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Fotografien in Online-Galerien oder auf anderen Datenträgern gespeicherte Fotografien und Videos.
Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde muss sicherstellen, dass der Auftragnehmer alle für die rechtzeitige Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen hat (Zeitplan, Anweisungen, besondere Wünsche, etc.). Verzögerungen bei der Ausführung des Auftrags, die sich aus dem Versäumnis des Kunden ergeben, dieser Verpflichtung nachzukommen, liegen in der Verantwortung des Kunden und gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Diese Verzögerungen gelten als Arbeitszeit des Auftragnehmers, die vergütet werden muss.
Der Kunde stellt sicher, dass Fotografien an den betreffenden Orten erlaubt sind. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Überprüfung, ob Fotografien erlaubt sind oder welche Rechte in Bezug auf die in den Fotos gezeigten Personen, Gebäude, Orte oder Gegenstände gelten. Dies obliegt allein dem Kunden. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtung geltend gemacht werden.
Der Kunde muss etwaige Mängel schriftlich mitteilen; diese müssen dem Auftragnehmer spätestens 14 Tage nach Lieferung der Fotografien zugehen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotografien als vertragskonform und frei von Mängeln akzeptiert.
Leistungen des Auftragnehmers
Dem Kunden ist bekannt, dass sowohl der fotografische Prozess als auch die Auswahl und Bearbeitung der aufgenommenen Fotografien der künstlerischen Freiheit des Auftragnehmers unterliegen. Daher werden keine Beschwerden und/oder Mängelrügen, die sich darauf beziehen, akzeptiert. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden erfordern eine separate Vereinbarung und Bestellung, die gesondert zu bezahlen sind.
Sofern nicht auf Einzelfallbasis anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keine bestimmte Anzahl von Fotografien.
Der Auftragnehmer erstellt eine realistische Fotoreportage. Der Kunde ist sich bewusst, dass dies eine realistische Darstellung von Personen, Abläufen und Dingen bedeutet. Sofern nicht anders vereinbart, umfasst die Fotobearbeitung nur grundlegende Retuschen (Korrektur von Licht, Fokus und Rahmen sowie Entwicklung von Rohdaten). Eine umfassende Bearbeitung der Fotografien (Retusche) ist nicht inbegriffen.
Verpflichtungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer wird während der vereinbarten Dauer Fotografien aufnehmen. Der Kunde kann den Auftragnehmer bitten, an diesem Tag zusätzliche Stunden zu arbeiten.
Der Auftragnehmer muss die von ihnen ausgewählten und bearbeiteten Fotografien in einem vom Kunden allein bestimmten Dateiformat (z.B. JPEG) herausgeben. Die RAW-Dateien der Fotografien werden unter keinen Umständen freigegeben.
Der Auftragnehmer gibt die digitalen Kopien der Fotografien innerhalb von sechs Wochen nach der Fotosession an den Kunden heraus. Bei besonders aufwendigen Zusatzprodukten (z.B. Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin gemäß der damit verbundenen zeitlichen Anforderungen vereinbart.
Mit der Herausgabe der Fotografien an den Kunden haftet dieser für jeden Verlust, jede Zerstörung und jeden Schaden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die digitalen Bilddateien über die Übergabe hinaus aufzubewahren.
Gebühren und Auslagen
Falls die tatsächliche Arbeitszeit die vereinbarte Abrechnungsperiode überschreitet, wird für jede zusätzlich begonnene Stunde eine Gebühr von 250,00 € fällig.
Eine Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss fällig und zahlbar. Das bedeutet, dass der Kunde verpflichtet ist, eine Vorauszahlung zu leisten. Die Pünktlichkeit der Zahlung bestimmt sich danach, wann der Betrag auf dem folgenden Konto des Auftragnehmers eingegangen ist:
Janina Albrecht
Postbank
IBAN: DE27 6001 0070 0653 0277 08
BIC: PBNKDEFF
Falls die vereinbarte Anzahlung nicht rechtzeitig eingeht, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine vertraglich zugesicherte Leistung zu verweigern.
Die verbleibende Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer fällig und zahlbar, jedoch nicht vor Herausgabe der Fotografien an den Kunden.
Anreisen des Auftragnehmers erfolgen von und nach Erfurt. Es fallen keine Kosten für eine Anreise innerhalb von 30 km von Erfurt an, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Sofern vereinbart, stellt der Kunde ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung. In der Regel werden zwei Übernachtungen benötigt, um eine pünktliche Ankunft am Hochzeitsort zu gewährleisten.
Andere im Rahmen des Auftrags entstehende Kosten, wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung, sind nicht in der Gebühr enthalten und werden vom Kunden getragen. Während der Reportage werden dem Auftragnehmer angemessene Erfrischungen und Speisen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Änderungen, Erweiterungen und Stornierungen von Aufträgen
Bei einer Stornierung eines Auftrags durch eine der Parteien unter Ausübung ihrer gesetzlichen Widerrufsrechte gelten die folgenden Bestimmungen.
Im Falle einer Kündigung durch den Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, Schadensersatz in Höhe des Teils der vereinbarten Vergütung nach Abschnitt 5.3 dieses Vertrags vom Kunden zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist oder dass der Auftragnehmer für die Kündigung verantwortlich ist.
Kann der Auftragnehmer aufgrund von Krankheit oder anderen von ihm zu vertretenden Umständen die vereinbarte Leistung nicht erbringen, wird die Anzahlung dem Kunden zurückerstattet.
Verbraucherwiderrufsrechte bleiben unberührt.
Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrecht und Urheberrecht
Die Fotografien bleiben Eigentum des Auftragnehmers, bis die vereinbarte Vergütung in voller Höhe bezahlt wurde.
Der Kunde erwirbt ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien für private Zwecke (Ausdrucke für den privaten Gebrauch, eigene Social-Media-Profile, eigene private Websites, etc.).
Die Rechte zur Vervielfältigung der Fotografien und zur Übertragung an Dritte werden für private Zwecke gewährt.
Jede Übertragung zur Nutzung oder Veröffentlichung in einem nicht-privaten Kontext bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Andere Dienstleister wie Make-up-Künstler, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotografien nur nach Genehmigung durch den Auftragnehmer verwenden.
Die Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung gewährt.
Der Auftragnehmer wählt die Fotografien aus. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, alle Fotografien zu erhalten.
Die Fotografien dürfen nur in ihrer Originalversion verwendet werden. Jegliche Bearbeitung oder Veränderung bedarf der vorherigen Genehmigung des Auftragnehmers.
Bestehende Metadateneinträge der Fotografien müssen erhalten bleiben.
Der Auftragnehmer darf Fotografien, die nur die Kunden zeigen, zu Werbe- und Illustrationszwecken in Veröffentlichungen verwenden (z.B. Ausstellungen, Messen, eigene Website, Blog, Fachzeitschriften für Fotografie oder Hochzeiten, etc.).
Wenn der Kunde ausdrücklich der Verwendung der Fotografien durch den Auftragnehmer zu Werbezwecken widerspricht, ist der Auftragnehmer verpflichtet, Hochzeitsfotografien aus anderen Aufträgen in der Werbung zu verwenden. In diesem Fall erhöhen sich die Vergütungsansprüche um 20%.
Haftung
Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Überprüfung, ob Fotografien erlaubt sind oder welche Rechte in Bezug auf die in den Fotos gezeigten Personen, Gebäude, Orte oder Gegenstände gelten.
Dies obliegt allein dem Kunden. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtung geltend gemacht werden.
Der Auftragnehmer haftet nur für Pflichtverletzungen, die nicht wesentliche vertragliche Verpflichtungen gegenüber dem Kunden betreffen, wenn diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Dies gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Es wird kein Schadensersatz für mittelbare Schäden gezahlt. Wenn der Auftragnehmer aus rechtlichen Gründen haftet, ist diese Haftung auf den Schaden begrenzt, den der Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder der bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt vorhersehbar war.
Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für höhere Gewalt (plötzliche Krankheit, Flugstornierung, Unfall, etc.). Ebenso übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Materialausfälle (defekte technische Ausrüstung, etc.), die nicht auf sein Verschulden zurückzuführen sind, noch für die sich daraus ergebende Unmöglichkeit, weitere Fotografien zu erstellen.
Wenn die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, am vereinbarten Datum tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, werden die Parteien zunächst versuchen, ein alternatives Datum zu finden. Beide Seiten müssen die anderen Buchungen des Auftragnehmers berücksichtigen. Insbesondere ist der Auftrag nicht tatsächlich unmöglich, wenn der Kunde vernünftigerweise erwartet werden kann, die Veranstaltung an die geänderten Umstände anzupassen, um sie in einem modifizierten Rahmen stattfinden zu lassen.
Aufrechnung,
Zurückbehaltungsrecht und Abtretung
Der Kunde kann Zahlungen nur mit Ansprüchen gegen den Auftragnehmer verrechnen, die entweder unbestritten oder gerichtlich bestätigt wurden. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
Eine Abtretung von Forderungen gegen den Auftragnehmer an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers.
Ergänzungen und Änderungen an der Vereinbarung zwischen den Parteien, einschließlich dieser AGB, müssen schriftlich festgehalten werden, um wirksam zu sein. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang, unabhängig von den oben genannten.
Zusätze und Änderungen des Vertrags zwischen den Parteien, einschließlich dieser AGB, müssen schriftlich festgehalten werden, um wirksam zu sein. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang, unabhängig von dem Gesagten.
Anwendbares Recht
Anwendbares Recht ist das deutsche Recht. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als sie keine Schutzbestimmungen des Rechts im Land des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers (Günstigkeitsprinzip) beeinträchtigt.
Erfüllungsort für alle Leistungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien ist Erfurt. Gerichtsstand ist Erfurt, vorausgesetzt, der Kunde ist kein Verbraucher. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder wenn die Adresse oder der gewöhnliche Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt sind. Dies berührt nicht das Recht, vor einem Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand Klage zu erheben.
Eine Anwendung des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.